Melden Sie sich bei uns zur Ausbildung für den Sachkundenachweis an!

Die Belastungen durch nichtionisierende Strahlung oder Schallwellen von Geräten, die bei Behandlungen zu kosmetischen Zwecken eingesetzt werden, überschreiten meistens Grenzwerte für Haut, Augen oder andere Gewebe. Die Gefahr einer akuten Schädigung bei unsachgemässer Behandlung ist gross. Langzeitauswirkungen sind noch ungenügend erforscht.

Die notwendigen Massnahmen, um Risiken solcher Behandlungen zu minimieren, sind im Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) aufgeführt, welches das Parlament am 16. Juni 2017 verabschiedet hat. Diese Massnahmen werden in der Verordnung V-NISSG konkretisiert, die der Bundesrat am 27.02.2019 gutgeheissen hat. Das Gesetz und die Verordnung sind am 1. Juni 2019 in Kraft getreten.

Nach der V-NISSG Verordnung dürfen ab dem 1. Juni 2024 12 Behandlungen mit Geräten, die nichtionisierende Strahlung oder Schall aussenden, nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen Sachkundennachweis besitzen. Einen Sachkundenachweis kann man nur bei einer beim Bundesamt für Gesundheit zugelassenen Prüfstelle erlangen. Die FMKZ wird (voraussichtlich) im Frühjahr 2023 als solche Prüfstelle zugelassen sein. Mehr Informationen finden Sie hier.

Buchen Sie bei uns Ihre Ausbildung, um den aktuellsten Anforderungen nach dem V-NISSG zu entsprechen!

Modul 1: Grundlagen

Modul 2: Technologien

Modul 3: BKF-Cellulite & Fettpolster