Der Bundesrat hat die Verordnung (V-NISSG) erlassen, um in der Kosmetikbranche eine bessere Sicherheit im Umgang mit den ganzen kosmetischen Geräten zu gewährleisten. Nach dieser Verordnung dürfen ab dem 1. Juni 2024 gewisse kosmetische Behandlungen mit “nichtionisierender Strahlung oder Schall” (Strahlung gewisser Geräte) nur noch von Personen durchgeführt werden dürfen, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben. Dieser Sachkundenachweis muss an zugelassenen Schulen durchgeführt werden. Welche Schule zur Ausstellung von Sachkundenachweisen zugelassen wird, bestimmt das Bundesamt für Gesundheit nach einem Prüfverfahren.

Achtung: Ein Sachkundenachweis ist nur für Behandlungen mit Laser, IPL, Ultraschall, Radiofrequenz oder Kryolipolyse notwendig. Andere herkömmliche Behandlungen sind noch möglich. 
Die FMKZ befindet sich zurzeit in diesem Prüfverfahren, um künftig auch solche Ausbildungen anbieten zu können. Zurzeit bietet die FMKZ noch keine Sachkundenachweise an. Da uns öfters Fragen in Verbindung mit dem V-NISSG und den Sachkundenachweisen erreichen, haben wir hiermit eine Website mit allgemeinen Informationen erstellt, um allfällige Fragen zu beantworten.
 
Wir sind eine schulische Einrichtung, die seit 2018 Ausbildungen im Bereich der ästhetischen, apparativen und medizinischen Kosmetik anbietet. Wir befinden uns nicht in einem Interessenkonflikt, da uns lediglich auf unsere Tätigkeit als Bildungseinrichtung konzentrieren. 
Und da wir eine Bildungseinrichtung sind, müssen wir unsere Studierenden darüber informieren können, was sich zum 1. Juni 2024 ändert. Dabei geht es darum, die Studierenden darauf zu sensibilisieren, wie sie sich als Kosmetiker/-innen verhalten sollen, welche Technik sie noch ausüben dürfen, wie lange sie ohne Sachkundenachweis arbeiten können, etc.

Unsere Schule ist noch nicht autorisiert, diese Ausbildung durchzuführen, aber wir befinden uns in der Genehmigungsphase. Wir können keine Plätze reservieren. Sobald wir angenommen wurden, werden wir Sie über die Medien und per E-Mail informieren.
 

Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Ultraschall

Einige Behandlungen verwenden Produkte, die nichtionisierende Strahlung wie Laserstrahlung oder Licht erzeugen. Dabei entstehen starke Belastungen der bestrahlten Gewebe. Wenn solche Behandlungen nicht sachgerecht werden, sind die Haut durchgeführt, die Augen und andere Geweberisiken ausgesetzt. Um die Risiken zu minimieren, sind im Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) entsprechende Maßnahmen festgesetzt, welche in den untenstehenden Kapiteln aufgeführt sind. Diese Maßnahmen werden in der Verordnung V-NISSG konkretisiert. Das Gesetz und die Verordnung sind am 1. Juni 2019 in Kraft getreten.

 

Sachkundenachweise

Ab dem 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben.

Es gibt dabei sieben verschiedene Sachkundenachweise, die seit April 2022 erworben werden können (Tab. 1). Eine Trägerschaft, bestehend aus sechs betroffenen Verbänden* , hat die Ausbildungspläne und die Prüfungsinhalte für die Ausbildung und die Prüfung für diese Sachkundenachweise erarbeitet.

Ein Sachkundenachweis gilt als Bestätigung, dass eine Absolventin oder ein Absolvent die erforderlichen Qualifikationen erworben hat und diese oder dazu befähigt sind, die aufgeführten Behandlungen auszuführen.

*Association Suisse des Esthéticiennes avec Certificat Fédéral de Capacité ASE CFC, Association Suisse des Esthéticiennes Propriétaires d’Instituts de beauté ASEPIB, TCM Fachverband Schweiz TCM-FVS, Schweizerische Gesellschaft für medizinische Kosmetik SGMK, Schweizerischer Podologen-Verband SPV / OPS, Verband Schweizerischer Berufstätowierer VST

Behandlungen Bezeichnung Sachkundenachweis (SN)
Akupunktur mittels Laser SN Laser-Akupunktur
Entfernung von Haaren mit Laser SN Haarentfernung mit Laser
Entfernung von Haaren mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärentem Licht (IPL) SN Haarentfernung mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärenten Licht (IPL)
Entfernung von Permanent-Make-up und Tätowierungen mittels Laser

Ausgenommen sind dabei Behandlungen an Augenlidern oder in Augennähe (bis 10mm), welche nur durch Ärztinnen oder Ärzte oder deren direkt unterwiesenes Praxispersonal ausgeführt werden dürfen

SN Permanent-Make-up und Tattoo
Behandlung von Akne, Falten, Narben, postinflammatorischer Hyperpigmentierung, Striae sowie Couperose, Blutschwämmchen und Spinnennävi, die kleiner als oder gleich 3 mm sind

Ausgenommen sind dabei Behandlungen von Spinnennävi und Blutschwämmchen an Augenlidern oder in Augennähe (bis 10mm), welche nur durch Ärztinnen oder Ärzte oder deren direkt unterwiesenes Praxispersonal ausgeführt werden dürfen

SN Haut und Pigmentierung
Behandlung von Cellulite und Fettpolster SN Cellulite und Fettpolster
Behandlung von Nagelpilz SN Nagelpilz
Tabelle 1: Auflistung der Sachkundenachweise und deren zugehörigen Behandlungen

Aufbau der Sachkundenachweise

Der Sachkundenachweis besteht aus drei Modulen: dem Modul Grundlagen, dem Modul Technologien und sieben verschiedenen Modulen zu behandlungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten (BKF), die alle Behandlungen, die einen Sachkundenachweis erfordern, enthalten.

Es gibt dabei je nach Vor- und Ausbildung (Tab.2) zwei Wege, einen Sachkundenachweis zu erlangen (Abb.1):

Weg 1  ist an alle Personen gerichtet, welche keine der Voraussetzungen für Weg 2 erfüllen. Hier muss als erstes Modul Grundlagen absolviert und mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Danach kann man das Modul Technologien und nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls das reguläre Modul behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF) absolvieren. Mit bestandener Prüfung des regulären Moduls BFK wird der Sachkundenachweis erworben.

Weg 2  richtet sich an Kosmetikerinnen oder Kosmetiker EFZ, FA und HFP, Dermapigmentologen oder Dermapigmentologinnen mit höherer Berufsbildung, Podologinnen oder Podologen EFZ und HF, sowie an Akupunkteurinnen und Akupunkteure TCM. Diese müssen das Modul Grundlagen nicht unbedingt besuchen und direkt mit dem Modul Technologien starten. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls muss ein erweitertes Modul BKF absolviert werden, welches aus dem regulären Modul BKF und einem erweiterten Modul Grundlagen zusammengesetzt ist. Mit bestandener Prüfung des erweiterten Moduls BKF wird der Sachkundenachweis erworben.

Die Ausbildungsdauer bewegt sich je nach Ausbildungsweg und Sachkundenachweis ungefähr zwischen zwei und elf Tagen.

Die Module im Allgemeinen

Modul Grundlagen
Das Modul Grundlagen vermittelt die für die Behandlungen gemäss V-NISSG wichtigsten Grundkenntnisse in den folgenden Bereichen: Anatomie, Physiologie sowie Pathophysiologie der menschlichen Haut und Haare, Haut-, Gefäss-, Nagel- und Gewebeveränderungen und Beurteilung von Haut, Haaren, Gefässen , Nägel und Gewebe.

Modul Technologien
Das Modul Technologien vermittelt Grundkenntnisse in den Technologien, die den Behandlungen gemäss V-NISSG zugrunde liegen. Das Modul Technologien beinhaltet zwei Teile: Teil 1 Optische Strahlung (Laser und IPL), welcher von allen besucht werden muss und Teil 2: Radiofrequenz, Niederfrequenz, Plasma, Ultraschall, Stosswelle und Kryolipolyse, welcher von allen ausser von Podologinnen und Podologen sowie Akupunkteurinnen und Akupunkteuren besucht werden müssen.

Modul BKF regulär
Das Modul BKF kann je nach Voraussetzungen der auszubildenden Person pro Sachkundenachweis in regulärer oder erweiterter Form angeboten werden. Während die Module Grundlagen und Technologien für alle SN gleich sind, übertragen die Module BKF behandlungsspezifische praktische Fähigkeiten und Kenntnisse sowie eine Vertiefung des nötigen Fachwissens für die Durchführung der Behandlungen gemäss V-NISSG. Es gibt insgesamt sieben Module, die alle Behandlungen abdecken und von einer Prüfungsstelle angeboten werden.

Allgemeine Informationen zum Sachkundenachweis V-NISSG
Allgemeine Informationen zum Sachkundenachweis V-NISSG

Das Modul BKF regulär richtet sich an alle Personen ohne Vorbildung, an Personen, die nicht den Gruppen BF gemäss Tabelle 2 angehören sowie an Personen, die bereits einen Sachkundenachweis gemäss den Regeln des Prüfungsreglements der Trägerschaft erlangt haben. Modul BKF regulär sind nur für kosmetische Behandlungen möglich.

Module BKF erweitert EFZ / Module BKF erweitert FA uns HFP
Kosmetikerinnen oder Kosmetiker EFZ, FA und HFP, Dermapigmentologen oder Dermapigmentologinnen mit höherer Berufsbildung, Podologinnen oder Podologen EFZ und HF, sowie Akupunkteurinnen und Akupunkteure TCM können den Sachkundenachweis in einer verlängerten Ausbildung erwerben (Weg 2 Abbildung 1). Dieses Modul wird zusätzlich zu den Inhalten des regulären Moduls durch einzelne Bereiche des Moduls Grundlagen sowie einem Gesamtüberblick über das Modul Grundlagen erweitert. Diese Personen müssen das Modul Grundlagen nicht besuchen und können direkt in das Modul Technologien einsteigen. Nach absolviertem Modul Technologie müssen Sie das Modul BKF erweitert besuchen.

Das Modul BKF erweitert enthält zusätzlich zu den Inhalten des Moduls BKF regulär das Modul Grundlagen in abgekürzter Form. Personen mit EFZ-Abschluss besuchen ein etwas verlängertes erweitertes BKF. Die Prüfung ist umfassend und auch von der Dauer her für alle Absolventen derselben Fachrichtung gleich. Die minimale Länge der Ausbildungen und der Prüfungen ist festgelegt.

Die Trägerschaft wie auch das BAG empfehlen Personen, die auf Grund ihrer Vorbildung für die erweiterten Module EFZ oder FA/HFP in Frage kommen, vor Antritt der Ausbildung die Inhalte des Moduls Grundlagen zu konsultieren und bei festgestellten Wissenslücken Weg 1 (Abb. 1) zu wählen – mit dem vollen Besuch des Moduls Grundlagen. Das erweiterte Modul BKF dient bezüglich des Grundlagen-Stoffes lediglich zur Auffrischung von bereits Gelerntem sowie spezifischen Grundlagen, welche die neue Regelung (V-NISSG) betreffen.

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