Einen Schritt voraus sein

Sicherheit steht in der Kosmetikbranche an erster Stelle, und das aus gutem Grund. Strahlung und Schallwellen, die von Geräten bei kosmetischen Behandlungen ausgehen, können bei unsachgemässer Anwendung zu akuten Schäden führen.

Um die damit verbundenen Risiken zu minimieren, wurde das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) erlassen, welches das Parlament am 16. Juni 2017 verabschiedet hat. Dieses Gesetz wird dabei in der Verordnung V-NISSG konkretisiert. Nach dieser Verordnung dürfen ab dem 1. Juni 2024 gewisse Kosmetikbehandlungen nur noch von Personen durchgeführt werden, die über einen Sachkundennachweis nach V-NISSG besitzen. Einen solchen Sachkundenachweis kann man dabei nur bei zugelassenen Prüfstellen erlangen.

Wir sind stolz darauf, als eine solche Prüfstelle zugelassen zu sein und Ihnen die Möglichkeit zu bieten, diese wichtige Ausbildung bei uns zu absolvieren. Buchen Sie noch heute Ihren Platz in unserem Kurs und werden Sie Teil einer Branche, die Sicherheit und Qualität über alles stellt. Erfahren Sie mehr über unsere Ausbildungsangebote hier.

 

Modul Grundlagen

Modul Verkürztes Grundlagen EFZ

Modul Verkürztes Grundlagen FA / HFP

Modul Technologien

Modul BKF-Cellulite & Fettpolster