Vom (EDI) Eidgenössischen Departement des Innern aufgelistete Prüfstelle für den Sachkundenachweis V-NISSG (Zürich / Lugano)
Gesetzliche Verordnung für kosmetische Geräte in der Schweiz
Sicherheit steht in der Kosmetikbranche an erster Stelle. Viele Behandlungen nutzen Technologien wie
Laserstrahlung oder Licht, die mit potenziellen Risiken für das Gewebe verbunden sind.
Seit dem 1. Juni 2019 regeln ein Gesetz sowie eine Verordnung den Einsatz von Strahlung und Schall in kosmetischen Anwendungen.
Einige Verfahren erzeugen nichtionisierende Strahlung, die zu einer starken Belastung der behandelten Gewebe führen kann. Zur Minimierung dieser Risiken wurden im Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall
(NISSG) entsprechende Massnahmen festgelegt. Diese werden in der Verordnung
V-NISSG konkretisiert.
Ausbildungsweg einfach erklärt
Modul 1
Grundlagen
(4 Kurstage + Prüfung)
Modul 2
Technologien(2 Kurstage + Prüfung)
Modul 3
Behandlungsspezifische Kenntnisse u. Fähigkeiten (BKF)
(2 Kurstage + Prüfung)
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⋆˚ Erfahrungen unserer Absolventinnen und Absolventen⋆˚
Verordnung zum Bundesgesetz über nichtionisierende Strahlung u. Schall
Gemäss dem Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) dürfen bestimmte kosmetische Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, die über den Sachkundenachweis (SN) verfügen. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass die Person über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, um die Geräte sicher, fachgerecht und verantwortungsvoll anzuwenden. Für folgende Geräte ist die Ausbildung obligatorisch:
- Laser zur Haarentfernung (z. B. Diodenlaser, Alexandritlaser, Nd:YAG-Laser im kosmetischen Anwendungsbereich)
- Laseranwendungen zur Behandlung bestimmter Hautbilder wie Pigmentveränderungen, Narben, Falten oder weitere V-NISSG-relevante Anwendungen
- Laseranwendungen zur Entfernung von PMU und Tattoos
- EMS-Geräte (Elektrostimulation der Muskulatur)
- IPL- und Lichtsysteme (Intense Pulsed Light)
- Hoch- und Niederfrequenzgeräte
- Radiofrequenz-Geräte (RF)
- Stosswellentherapie
- LED-Lichttherapie
- Ultraschallgeräte
- Mesoporation
- Kryolipolyse
- Kavitation
Das Anbieten, Bewerben oder Durchführen solcher V-NISSG-pflichtigen Behandlungen ohne entsprechenden Sachkundenachweis stellt einen Verstoss gegen die gesetzlichen Vorgaben dar und ist untersagt.
