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SachkundenachweisSachkundenachweis
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der FMKZ (Prüfungsreglement)

1. Allgemeines
1.1 Reglement
Dieses Reglement regelt die Prüfungsmodalitäten zur Erlangung von Sachkundenachweisen gemäss V-NISSG und unterliegt den durch die Trägerschaft gesetzten Voraussetzungen. Diese Bestimmungen gelten als vertraglicher Bestandteil zur Erlangung von Sachkundennachweisen. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden AGB. Ausschliesslich anwendbares Recht ist das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

Wir behalten uns für alle Module das Recht vor, diese bei zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. Jegliche Ansprüche gegen die FMKZ als Folge der Absage sind ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen oder Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ablehnungen erfolgen schriftlich per Post, per E-Mail oder mündlich vor Ort.

1.2 Zweck des Sachkundenachweises
Ein Sachkundenachweis gilt als Bestätigung, dass eine Absolventin oder ein Absolvent die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, und befähigen diese/diesen dazu, die in der Verordnung V-NISSG aufgeführten Behandlungen auszuführen. Um die Sachkunde zu erlangen, müssen die drei Module Grundlagen, Technologien und Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF) absolviert werden.

1.3 Adressaten
Das vorliegende Reglement richtet sich an die Kandidatinnen und Kandidaten für den Sachkundenachweis, an Prüfungsstellen sowie an Prüfungsexpertinnen und -experten.

1.4 Prüfungsstellen
Unsere Prüfungsstelle führt sowohl die Ausbildungen als auch die Prüfungen zu den Modulen nach den Vorgaben des BAG durch.

1.5 Aufgaben der Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten
Unsere Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten…

  • erstellen die Prüfungsaufgaben und die Prüfungsraster;
  • führen die Prüfungen durch;
  • halten die Ergebnisse der Prüfungen schriftlich fest;
  • nehmen an Weiterbildungen für Prüfungsexpertinnen und -experten teil, die die Prüfungsstelle vorsieht;
  • nehmen an den Prüfungskonferenzen teil (Vorbereitungssitzungen, Debriefings etc.);
  • verpflichten sich, über Ablauf und Inhalt der Prüfungen Stillschweigen zu bewahren.

1.6 Qualifikationen der Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten
Unsere Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten verfügen über nachweisbare fachliche Qualifikationen für die Vermittlung der Inhalte der Ausbildungspläne. Mindestanforderung ist ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) für den Berufsbereich, in dem sie prüfen, oder eine gleichwertige Qualifikation. Sie bringen mindestens drei Jahre Berufserfahrung in dem Bereich mit, in dem sie prüfen. Prüfungsexperten/-innen dürfen nicht Ausbildner/-innen desselben Moduls sein und verfügen über die notwendigen Sprachkenntnisse, um Personen ausbilden zu können

1.7 Prüfungssekretariat
Unsere Prüfungsstelle führt ein Prüfungssekretariat. Sie ist Ansprechstelle für jegliche Fragen.

1.8 Prüfungskommission
Unsere Prüfungsstelle verfügt über eine Prüfungskommission. Diese prüft Rekurse erstinstanzlich und kann das BAG um eine unverbindliche Stellungnahme ersuchen. Die Prüfungskommission entscheidet über den Rekurs. Die Mitglieder der Prüfungskommission verfügen über dieselben Qualifikationen wie die Prüfungsexperten/-innen.

2. Module
2.1 Aufbau des Sachkundenachweises
Der Sachkundenachweis besteht aus drei Modulen: 1. Modul Grundlagen; 2. Modul Technologien; 3. Module zu behandlungsspezifischen Kenntnissen & Fähigkeiten (BKF)

Wir bieten die Ausbildung nur über folgenden Weg an: Als erstes muss das Modul Grundlagen absolviert und mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Danach kann man das Modul Technologien und nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls das reguläre Modul BKF absolvieren. Mit bestandener Prüfung des Moduls BFK wird der Sachkundenachweis erworben.

Die Lektionen erfolgen grundsätzlich als Präsenzunterricht. Die FMKZ behält sich das Recht vor, Änderungen im Unterrichtsprogramm, der Unterrichtsform und der Unterrichtszeit aus sachlichen oder organisatorischen Gründen vorzunehmen (Bsp. Onlineunterricht aufgrund von Corona).

Die von der FMKZ festgelegten Unterrichtsformen sind gleichwertig und führen in jedem Fall zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Unterrichtsvertrag. Die FMKZ behält sich das Recht vor, Referenten auszutauschen. Alle Referenten sind ausreichend qualifiziert nach der Vorlage der Trägerschaft und ihr Unterricht deshalb gleichwertig. Es ist zusätzlich zum Unterricht mit Selbststudium zu rechnen.

Da es sich bei unseren Schulungen um Erwachsenenbildungen handelt, wird von den Kursteilnehmern/-innen Selbständigkeit erwartet. Die Hausregeln sind zu beachten.

Termine und Programmänderungen werden grundsätzlich frühzeitig per E-Mail an die Teilnehmer/-innen kommuniziert. Kurzfristige Programmänderungen können vorkommen und werden ebenfalls per E-Mail zugestellt. Die Teilnehmenden sind verpflichtet bei der Anmeldung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und jegliche Kommunikation (E-Mail oder Post) entgegenzunehmen.

Die Aufgabe der Referenten beschränkt sich auf die Durchführung des Unterrichts. Für jegliche Informationen, Fragen, Anregungen und ähnliches können Sie sich schriftlich an das Sekretariat wenden.

2.2 Modul Grundlagen
Das Modul Grundlagen vermittelt die für die Behandlungen gemäss V-NISSG Anhang 2, Ziffer 1 wichtigsten Grundkenntnisse in den folgenden Bereichen: Anatomie, Physiologie sowie Pathophysiologie der menschlichen Haut und Haare, Haut-, Gefäss-, Nagel- und Gewebeveränderungen und Beurteilung von Haut, Haaren, Gefässen, Nägel und Gewebe.

2.3 Modul Technologien
Das Modul Technologien vermittelt Grundkenntnisse in den Technologien, die den Behandlungen gemäss V-NISSG, Anhang 2, Ziffer 1 zugrunde liegen.

2.4 Modul BKF
Das Modul BKF vermittelt die behandlungsspezifischen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine Vertiefung des hierzu nötigen Fachwissens für die Durchführung der Behandlungen gemäss V-NISSG, Anhang 2, Ziffer 1.

2.5 Präsenzpflicht in den Modulen
In den Modulen gilt eine Präsenzpflicht von 100%. Bei Nichteinhalten der Präsenzpflicht wird die Kandidatin oder der Kandidat nicht zur Prüfung zugelassen.

Die Rückerstattung nicht besuchter oder versäumter Lektionen ist ausgeschlossen.

2.6 Prüfung
Alle Module werden mit einer Prüfung abgeschlossen.

Schüler/-innen sind verpflichtet an Abschlussprüfungen teilzunehmen. Die Termine für die Abschlussprüfungen können nicht verschoben werden. Bei Nichtteilnahme ist es lediglich möglich für einen Preisaufschlag von CHF 400.- eine Wiederholungsprüfung innerhalb eines Jahres mit einer späteren Klasse durchzuführen.

Damit die Prüfungen reibungslos ablaufen, sind die Schüler/-innen am Tag der Prüfungen gebeten, mindestens 30 Minuten vor Prüfungsbeginn vor Ort zu sein. Personen, die zu spät an den Prüfungen erscheinen, sind nicht berechtigt, diese zu absolvieren. Bei Verspätung ist es lediglich möglich für einen Preisaufschlag von CHF 400.- innerhalb eines Jahres eine Wiederholungsprüfung mit einer späteren Klasse durchzuführen. An der praktischen Prüfung sind volljährige, weibliche und gesunde (ohne Risiken in Zusammenhang mit den Behandlungen) Modelle mitzunehmen, welche die deutsche Sprache beherrschen.

Ehemalige Schüler/-innen sind nicht als Modelle zugelassen.

3. Prüfung
3.1 Prüfung zum Sachkundenachweisen in der Kosmetik
Die Prüfung des Moduls Grundlagen wird spätestens zwei Wochen nach Ende der Ausbildung zum Modul Grundlagen durchgeführt werden. Die Prüfung des Moduls BKF findet am Ende der Modulausbildung statt.

Modul Prüfungsform Dauer Benotung
Grundlagen Theoretische Prüfung 90 Minuten Bestanden /

Nicht bestanden

Technologien Multiple Choice Prüfung 60 Minuten Bestanden /

Nicht bestanden

Modul BKF 1. Teil: Theorie Prüfung

2. Teil: Praxis Prüfung

90 Minuten

45 Minuten

Bestanden /

Nicht bestanden

3.2 Hilfsmittel
Für die Prüfungen der Module Grundlagen und BKF dürfen keine Hilfsmittel verwendet werden. Für das Modul Technologien dürfen alle im Modul verteilten Unterlagen gebraucht werden. Andere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

 3.3 Ausschreibung der Module und der Modulprüfungen
Die einzelnen Module und deren Prüfungen werden vom Sekretariat der Prüfungsstelle mindestens drei Monate vor dem Prüfungstermin ausgeschrieben. Die Ausschreibung orientiert über:

Den Zeitpunkt, den Ort der Durchführung, Ablauf des Moduls, Kosten des Moduls, Zeitpunkt und Ort der Prüfung, Ablauf der Prüfung, Kosten der Prüfung, Anmeldestelle und Anmeldefristen für das Modul und die Prüfung.

3.4 Anforderungsniveau der Module und der Prüfungen
Das Anforderungsniveau der Ausbildungen der einzelnen Module richtet sich nach den Zulassungsvoraussetzungen unter Punkt 4.

4. Zulassungsvoraussetzungen
4.1 Allgemeine Voraussetzungen
Zu den Ausbildungen und Prüfungen zugelassen werden Kandidatinnen und Kandidaten, die schriftlich der Übermittlung ihrer persönlichen Daten (Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum sowie des Prüfungsergebnisses) an das BAG zugestimmt haben.

Kandidaten/-innen, die keine Ausbildungspräsenzpflicht von 100% erfüllen, sind nicht zur Prüfung zugelassen.

4.2 Zulassung zum Modul Grundlagen
Zugelassen wird, wer

  • sich form- und fristgerecht anmeldet;
  • die Gebühr bezahlt;
  • mindestens 18 Jahre alt ist.

4.3 Zulassung zum Modul Technologien
Zugelassen wird, wer zusätzlich den Voraussetzungen unter 4.2 das Modul Grundlagen erfolgreich absolviert hat.

4.4 Zulassung zu den Modulen / zum Modul BKF
Zugelassen wird, wer zusätzlich den Voraussetzungen aus 4.2 das Modul Grundlagen und das Modul Technologien erfolgreich absolviert hat oder bereits einen der folgenden in der EDI-V aufgelisteten Sachkundenachweise gemäss V-NISSG erlangt hat: Sachkunde Haut und Pigmentierung, Sachkunde Permanent-Make-up und Tattoo, Sachkunde Cellulite und Fettpolster, Sachkunde Haarentfernung mit Laser, oder Sachkunde Haarentfernung mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärentem Licht (IPL).

5. Ausbildungs- und Prüfungsanmeldungen
5.1 Module
Dem Anmeldeformularen ist jeweils die Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto beizulegen.

5.2 Kosten
Die Kosten sind auf unserer Website ersichtlich. Zusätzlich sind Bestimmungen unserer AGB zu beachten.

Kandidierenden, die nach Ziffer 5.3 dieses Prüfungsreglements fristgerecht zurücktreten oder aus entschuldbaren Gründen von der Ausbildung zum Modul oder von der Prüfung zurücktreten müssen, wird der einbezahlte Betrag unter Abzug der entstandenen Kosten rückerstattet.

5.3 Rücktritt
Die Kandidatin oder der Kandidat kann die Anmeldung bis vier Wochen vor Beginn der Ausbildung zum Modul bzw. einer Prüfung zurückziehen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Gebühren unter Abzug eines Unkostenbeitrags rückerstattet.

Bei einer längerfristigen Nichtteilnahme aus wichtigen Gründen (Längerfristige Krankheit, Schwangerschaft o.ä.) können Teilnehmer/-innen die Ausbildung pausieren, sind aber weiterhin verpflichtet die Kurskosten zu tragen. Sie haben das Recht, sobald es Ihnen möglich ist, die Ausbildung mit einer späteren Klasse fortzusetzen. Vorbehalten bleibt der FMKZ, dass sich bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts Programmänderungen ergeben haben. Diese gilt es zu akzeptieren.

Zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich und die Kosten sind zu tragen. Die Ausbildung kann aber durchgeführt werden. Der Rücktritt muss der Prüfungsstelle schriftlich mitgeteilt werden. Wer die Prüfung nicht besteht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Modul- bzw. Prüfungsgebühr.

Rückerstattungen für nicht besuchte Module sind ausgeschlossen.

5.4 Nichtzulassung und Ausschluss
Die Kandidatin oder der Kandidat wird von einer Prüfung ausgeschlossen bzw. hat die Prüfung nicht bestanden, wenn sie oder er:

a) bezüglich Zulassungsbedingungen wissentlich falsche Angaben macht oder die Prüfungsstelle auf andere Weise zu täuschen versucht;
b) unzulässige Hilfsmittel verwendet;
c) die Prüfungsdisziplin grob verletzt;
d) die Prüfungsexpertinnen und -experten zu täuschen versucht.

Die Kandidatin oder der Kandidat hat bei einer Nichtzulassung keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten.

5.5 Beurteilung der Prüfung
Die Beurteilung der Prüfungen im schweizerischen Notensystem. Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat die Note 4 erreicht. Dies entspricht 60% der Maximalpunktzahl. Eine nicht bestandene Prüfung muss wiederholt werden.

Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, muss die ganze Prüfung wiederholt werden.

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat:

  • eine ungenügende Leistung erbringt;
  • nicht fristgerecht zurücktritt;
  • ohne entschuldbaren Grund von der Prüfung zurücktritt;
  • von der Prüfung ausgeschlossen wird.

5.6 Rekurs
Gegen Entscheide der Prüfstelle wegen Nichtzulassung zu einem Modul bzw. zu einer Prüfung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Prüfungskommission der Prüfstelle Beschwerde eingereicht werden. Diese muss die Anträge der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers und deren Begründung enthalten. Die Prüfungskommission informiert die Kandidatinnen und Kandidaten über das Beschwerdeverfahren.

5.7 Wiederholung
Eine Prüfung kann innerhalb eines Jahres einmal mit einer späteren Klasse wiederholt werden, wobei die Ausbildung zum Modul nicht wiederholt werden muss. Falls eine Kandidatin oder ein Kandidat die Prüfung zweimal hintereinander nicht besteht, kann sie/er die Ausbildung zum Modul einmal wiederholen und ein letztes Mal die Prüfung absolvieren.

Für die Anmeldung zur Wiederholung der Prüfung sowie zur Wiederholung des Moduls gelten die gleichen Bedingungen wie für den ersten Versuch.

Für jeden Prüfungstag im Rahmen einer Wiederholung werden CHF 400.- erhoben.

5.8 Ausstellung des Sachkundenachweises
Die Prüfungsstelle stellt Personen, welche alle Prüfungen bestanden haben, sowie die zum Modul BKF gehörigen zwei obligatorischen praktischen Behandlungen durchgeführt haben, einen Sachkundenachweis aus.

Er muss folgende Angaben enthalten:

  1. a) Bezeichnung
  2. b) Vorname und Name der Person, die den Sachkundenachweis erlangt hat
  3. c) Geburtsdatum der Person, die den Sachkundenachweis erlangt hat
  4. d) Zulässige Behandlung gemäss Anhang Ziffer 1 EDI-V Kosmetik
  5. e) Name der ausstellenden Prüfungsstelle gemäss Anhang Ziffer 1 EDI-V Kosmetik
  6. f) Datum und Ort der Prüfungen

5.9 Verabschiedung
Dieses Prüfungsreglement wurde von der FMKZ am 15. Juli 2022 verabschiedet.

6. Zusätzliche Bestimmungen
6.1 Geistige Eigentumsrechte
Unsere Dienstleistungen und zugehörigen Inhalte (und sämtliche abgeleiteten Werke oder Verbesserungen derselben), insbesondere alle Texte, Illustrationen, Dateien, Bilder, Skripte, Graphiken, Fotos, Töne, Musik, Videos, Informationen, Inhalte, Materialien, Produkte, Dienstleistungen, URLs, Technologie, Dokumentation, Marken, Dienstleistungsmarken, Markennamen und sämtliche geistigen Eigentumsrechte daran, stehen entweder in unserem Eigentum oder werden von uns lizenziert und Sie erhalten in keiner Weise Eigentumsrechte daran.

6.2 Zulässige Nutzung
Alle Unterrichtsmaterialien, die Ihnen im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, sind geistiges Eigentum der FMKZ (Aesthetic Medical Swiss Group GmbH). Unsere Schulungsunterlagen werden Ihnen lediglich zur privaten, schulischen und nicht zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung gestellt. Sie sind insbesondere nicht dazu berechtigt mit unseren Schulungsunterlagen, selbstständig an Drittpersonen zu unterrichten.

6.3 Freistellung
Sie stimmen zu, uns schadlos und klaglos zu halten gegenüber allen tatsächlichen oder angeblichen Ansprüchen, Kosten, Schadensersatzforderungen, Haftungen und Ausgaben (insbesondere Anwaltsgebühren), die sich aus oder im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Dienstleistungen unter Verletzung dieser Bedingungen ergeben, insbesondere jeder Nutzung, die gegen die im Abschnitt „Zulässige Nutzung“ dargelegten Beschränkungen und Anforderungen verstößt, es sei denn, diese Umstände sind nicht auf Ihr Verschulden zurückzuführen.

6.4 URG
Weiter machen wir sie auf die Strafbarkeit solcher Handlungen aufmerksam. Gem. Art. 67 Abs. 1 URG wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich und unrechtmässig, d.h. ohne Einwilligung des Rechteinhabers oder ohne gesetzliche Erlaubnis wie zum Beispiel dem Eigengebrauch nach Art. 19 URG oder dem Zitatrecht nach Art. 25 URG (nicht abschliessend):

  • ein Werk unter einer falschen oder einer anderen als der vom Urheber oder von der Urheberin bestimmten Bezeichnung verwendet (Art. 67 Abs. 1 lit. a URG)
  • ein Werk veröffentlicht (Art. 67 Abs. 1 lit. b URG)
  • ein Werk ändert (Art. 67 Abs. 1 lit. c URG)
  • ein Werk zur Schaffung eines Werks zweiter Hand verwendet (Art. 67 Abs. 1 lit. d URG)
  • auf irgendeine Weise Werkexemplare herstellt (Art. 67 Abs. 1 lit. e URG)
  • Werkexemplare anbietet, veräussert oder sonst wie verbreitet (Art. 67 Abs. 1 lit. f URG)
  • ein Werk direkt oder mit Hilfe irgendwelcher Mittel vorträgt, aufführt, vorführt oder anderswo wahrnehmbar macht (Art. 67 Abs. 1 lit. g URG)

6.5 Produkthaftung
Hinsichtlich der Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen können die Verfasser keine Gewähr übernehmen. Derartige Angaben müssen gegebenenfalls vom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand anderer Literaturstellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

7. Hausordnung

  • Rauchen ist vor und innerhalb des Schulgebäudes verboten.
  • Sowohl im persönlichen als auch im schriftlichen Umgang wird auf ein respektvolles Miteinander Wert gelegt. Respektloser Umgang, Beschädigung von Schuleigentum oder die Verbreitung von Falschinformationen in mündlicher oder schriftlicher Form können einen Schulverweis sowie den Verlust sämtlicher finanzieller Ansprüche zur Folge haben. Eigentum der Schule und Dritter sind zu respektieren und die Schulräumlichkeiten sauber zu hinterlassen (Stühle an Tische geschoben, Arbeitsplätze aufgeräumt, etc.).
  • Lassen Sie bitte keine Becher im Gang, in den Seminarräumen oder auf der Toilette stehen, sondern entsorgen Sie diese im Abfalleimer.
  • Essen im Klassenzimmer ist untersagt. Verpflegen können Sie sich in einer ihr zur Verfügung gestellten Küche. Essensreste und Abfälle sind ordnungsgemäss zu entsorgen und die Küche sauber zu hinterlassen. Sie sind gebeten Ihr Geschirr sauber zu waschen und trocknen. Lebensmittel und Getränke sind nach Unterrichtsende aus dem Kühlschrank zu nehmen.
  • Mitschnitte der Ausbildung, die in den Medien wie Instagram oder Facebook veröffentlicht werden, haben mit namentlicher Nennung der Fachakademie zu erfolgen. Ohne Hinweis auf die Akademie dürfen diese Filme oder Fotos nur für private Zwecke genutzt werden (wie z.B. zum Lernen).
  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Unterricht (vorzugsweise 10 Minuten vor Beginn). Lektionen wie auch Pausen starten und enden pünktlich. Verspätungen werden notiert und von der Abwesenheit abgezogen.
  • Ihr Mobiltelefon schalten Sie auf stumm. Ausnahmen können bei wichtigen Angelegenheiten gewährt werden, müssen jedoch vorgängig mit dem Sekretariat abgesprochen werden.
  • Tiere sind aufgrund der strengen Hygienevorschriften nicht erlaubt.

Unterrichtskleidung
Die Teilnehmenden sollen gepflegt mit zusammengebundenen Haaren und mit kurz geschnittenen Nägeln erscheinen. Die Teilnehmenden sind verpflichtet an jedem Unterrichtstag selbständig und unaufgefordert weisse saubere Kleidung (Baumwolle) und saubere weisse/helle Hausschuhe mitzubringen und sich vor dem Unterricht umzuziehen. Wenn die Kleider vergessen werden, müssen diese zu Hause geholt werden und die Zeit wird als Absenz notiert. Aus Sicherheitsgründen müssen des Weiteren bei praktischen Unterrichtseinheiten geschlossene (weisse) Schuhe getragen werden. Mit den weissen Kleidern und Hausschuhen darf man den Praxisraum nicht verlassen. Am Ende jeder Unterrichtseinheit ist die Kleidung wieder mitzunehmen und wird nicht in der Akademie aufbewahrt.

T-Shirt mit kurzen und langen Ärmeln sind erlaubt, solange die Achselhöhlen bedeckt sind und weder ein Ausschnitt noch der Bauch zu sehen sind. Hosen müssen die Knie bedecken. Slips und Strings dürfen nicht sichtbar sein. Hausschuhe dürfen nur im Praxisraum getragen werden (Keine Strassenschuhe).

Die Teilnehmenden verfügen über je 4 Gesichtshandtücher und 1 Handtuch für den Oberkörper. Eigenmaterial ist selbst zu besorgen. Die Akademie stellt Eigenmaterial nur in Ausnahmen zur Verfügung.

Schulverweis und Expulsion der Schule
Bei einem Verstoss gegen die Hausordnung werden Kursteilnehmer/-innen verwarnt. Im Wiederholungsfall oder bei einem gravierenden Verstoss gegen die Hausordnung werden die Betroffenen von der Schule verwiesen. Dazu zählen unter anderem: Handgreifliche sowie gewaltvolle Handlungen, Mobbing, grobe Respektlosigkeit, Boykott, Sachbeschädigungen. Bei einem Schulverweis ist die Rückkehr an die FMKZ ausgeschlossen und die Kurskosten müssen vollständig getragen werden.

Videoüberwachung in den Schulräumen
Die Schule wird aus Sicherheitsgründen mittels Videokameras überwacht. Die Aufnahmen beschränken sich auf die Schulungsräumlichkeiten der FMKZ am Nägelihof 1. Die Aufnahmen dienen dazu allfällige Diebstähle, Sachbeschädigungen oder sonstige Straftaten und unerlaubtes Verhalten in der FMKZ festhalten zu können. Die Aufnahmen werden vertraulich behandelt und mit Ausnahme von Strafverfolgungsbehörden nicht an Dritte weitergegeben.

Master Diplom „Ästhetische Derma-Kosmetik in medizinischer ausgerichteter Kosmetik“
Kosmetologie und Medizinische Grundlagen – Apparative Med. Kosmetikgeräte – Theoretischer und praktischer Teil

(aufgeteilt in 51 Modulen )

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Unsere Schule wird derzeit durch das Bundesamt für Gesundheit überprüft und ist noch nicht als offizielle Prüfstelle zugelassen. Voraussichtlich werden wir die Schulungen anfangs 2023 anbieten können.

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Kontaktdaten

FMKZ - Fachakademie für Ästhetische und Medizinische Kosmetik Zürich

Nägelihof 1
8001 Zürich
Tel. 043 818 58 75

Impressum

Aesthetic Medical Swiss Group GmbH
CHE-342.938.741
Nägelihof 1
8001 Zürich
Tel. 043 818 58 75

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